Der Kreis Heinsberg hat eine „Verordnung zum Schutz
freilebender Katzen im Gebiet des Kreises Heinsberg“ erlassen,
die am 1. April 2024 mit einer Übergangszeit von sechs Monaten
in Kraft tritt. Die Regelung sieht vor, dass alle Halter ihre
Freigängerkatzen mit einem Microchip kennzeichnen und
registrieren lassen. Außerdem gilt ein Auslaufverbot für
fortpflanzungsfähige Katzen. Zusammengefasst bedeutet das also,
dass Halter, die ihren Katzen Freigang ermöglichen möchten,
ihre Tiere chippen, registrieren und vor allem kastrieren
lassen müssen. Treffen diese Merkmale auf eine Freigängerkatze
nicht zu, so können Fundbehörden oder der Kreis Heinsberg die
Kennzeichnung und Registrierung vornehmen lassen und eine
tierärztliche Kastration beauftragen.